MGH

Was wird aus mir? - Selbstbestimmte Vorsorge

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es nicht mehr können? Informationen zur Betreuungs- und Patientenverfügung, zur Vorsorgevollmacht und zum neuen Ehegattenvertretungsrecht.

Für Menschen, die sich in einer Lebenspartnerschaft oder einer Ehe befinden, gilt seit dem 01.01.2023 das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht.

Ehepartner und Lebenspartner dürfen sich gegenseitig in gesundheitlichen Angelegenheiten vertreten, wenn es ihnen selbst nicht mehr möglich ist, Entscheidungen zu treffen. Aber was, wenn in anderen Bereichen des täglichen Lebens Entscheidungen zu treffen sind? Und, was ist mit Menschen, die nicht verheiratet sind?

Ob eine Vorsorge sinnhaft ist und wie man vorsorgen kann erfährt man an diesem Nachmittag.

Referent: Andreas Creutzberg (Betreuungsverein Schleswig und Umgebung e.V.)

kostenfrei - keine Anmeldung erforderlich