Selbsthilfe 31. Januar 2023

GKV Pauschalförderung Schleswig-Holstein - Förderjahr 2024 - Antragsfrist: 31.01. des Antragjahres

Die gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein schätzen die Arbeit der Selbsthilfegruppen und -verbände sowie der Selbsthilfekontaktstellen sehr und unterstützen sie deshalb bereits seit vielen Jahren.
Die überwiegend ehrenamtliche Selbsthilfe ist eine wichtige und notwendige Ergänzung der professionellen Angebote im gesundheitlichen Versorgungsbereich. Deshalb wird die Arbeit der Selbsthilfe in Schleswig-Holstein von den Krankenkassen auch finanziell unterstützt.
Auf diesen Internetseiten finden Sie grundlegende Informationen rund um das Förderverfahren, die Rahmenbedingungen sowie die entsprechenden Antragsformulare für die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGBV.

hier geht es zur Homepage GKV Selbsthilfeförderung

hier geht es zu den Antragsformularen GKV Selbsthilfeförderung