Überarbeiteter Leitfaden des GKV Spitzenverbandes zur Selbsthilfeförderung ab 2026
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderungnach § 20h SGB V wurde überarbeitet. Er wurde vom Vorstand des GKV-Spitzenverbands in der anliegenden Fassung beschlossen und gilt ab 1.1.2026.