Selbsthilfe 31. Oktober 2025

Selbsthilfeförderung ab 2026

Die gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein schätzen die Arbeit der Selbsthilfegruppen und unterstützen sie deshalb bereits seit vielen Jahren.
Unter dem folgenden Link finden Sie grundlegende Informationen rund um das Förderverfahren, die Rahmenbedingungen sowie die entsprechenden Antragsformulare für die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGBV.

hier geht es zu den Antragsformularen

Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderungnach § 20h SGB V wurde überarbeitet. Er wurde vom Vorstand des GKV-Spitzenverbands in der anliegenden Fassung beschlossen und gilt ab 1.1.2026.

mehr Informationen hier