Selbsthilfe 31. Juli 2025

Überarbeiteter Leitfaden des GKV Spitzenverbandes zur Selbsthilfeförderung ab 2026

Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderungnach § 20h SGB V wurde überarbeitet. Er wurde vom Vorstand des GKV-Spitzenverbands in der anliegenden Fassung beschlossen und gilt ab 1.1.2026.

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