Selbsthilfeförderung ab 2026
Die gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein schätzen die Arbeit der Selbsthilfegruppen und unterstützen sie deshalb bereits seit vielen Jahren.
Unter dem folgenden Link finden Sie grundlegende Informationen rund um das Förderverfahren, die Rahmenbedingungen sowie die entsprechenden Antragsformulare für die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGBV.
hier geht es zu den Antragsformularen
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderungnach § 20h SGB V wurde überarbeitet. Er wurde vom Vorstand des GKV-Spitzenverbands in der anliegenden Fassung beschlossen und gilt ab 1.1.2026.